Gesetze / Designgesetz
GeschmMG 2004§ 32 Angemeldete Designs
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Rechte, die durch die Anmeldung von Designs begründet werden.
Gesetze / Designgesetz
GeschmMG 2004Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Rechte, die durch die Anmeldung von Designs begründet werden.